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   VGH Hessen, 26.11.1998 - 1 UE 1276/95   

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https://dejure.org/1998,11717
VGH Hessen, 26.11.1998 - 1 UE 1276/95 (https://dejure.org/1998,11717)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.1998 - 1 UE 1276/95 (https://dejure.org/1998,11717)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 (https://dejure.org/1998,11717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 92c Abs 3 Nr 2 BSHG
    Kein Ermessen bei der Entscheidung, ob ein Ersatzanspruch gegen die Erben nach BSHG § 92c geltend gemacht wird - Prüfung besonderer Härtefälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1023
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1998 - 1 UE 1276/95
    Derartige Härtevorschriften werden von dem Gesetzgeber regelmäßig dann eingefügt, wenn er mit den Regelvorschriften (hier: § 92 c Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BSHG) zwar bestimmte typische Lebenssachverhalte regeln kann, die er zur Ausnahme erheben will, nicht aber atypische Lebenssachverhalte erfassen kann, die unter den Besonderheiten des Einzelfalles ebenfalls als Ausnahmetatbestände zu behandeln sind (vgl. zur Auslegung von Härtevorschriften etwa BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1974, BVerwGE 47, 103, 110 ff. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1990 - 6 S 1913/89

    Pflegekostenersatz durch Erben

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1998 - 1 UE 1276/95
    Nimmt eine Pflegeperson die zusätzlichen Strapazen auf sich, die mit der Entfernung zwischen Pflegeort und ihrem Aufenthaltsort verbunden sind, so erscheint es gerechtfertigt, im Ergebnis also in analoger Anwendung des § 92 c Abs. 3 Nr. 2 BSHG, die Pflegeperson in gleicher Weise zu begünstigen wie eine Verwandte, die mit dem Hilfeempfänger in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 1990, FEVS 41, 205 betreffend einen Fall fehlender Verwandtschaft).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 7/12 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Bestimmtheit des Bescheides -

    Diese Frage ist im ersteren Sinne zu bejahen (ebenso Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 26.11.1998 - 1 UE 1276/95 -, allerdings nur wenn kein Privilegierungstatbestand in der Person eines Erben vorliegt) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11

    Erbenersatz - Miterben - Gesamtschuld - Verjährung - gestörter

    Der Pflicht zum Erbenersatz steht auch nicht das Erlöschen des Anspruchs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 SGB II zugunsten eines Miterben entgegen (vgl. Conradis/Schwitzky, a.a.O. unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2001, a.a.O. Rn. 47 ff.; a.A. Eicher/Spellbrink, a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil des VGH Kassel vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 - Juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe;

    Ob eine Einschränkung für den Fall gilt, dass in der Person eines Miterben die Voraussetzungen des § 92 c Abs. 3 Nrn. 2 oder 3 erfüllt sind, vgl. VGH Kassel, Urteil vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 -.
  • SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder

    Die Klägerin macht dementsprechend auch nur die Vergleichbarkeit ihrer Situation mit der gesetzlich geregelten geltend und beruft sich dabei namentlich auf eine Entscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Urtl. v. 26.11.1998, Az.: 1 UE 1276/95).
  • VG Oldenburg, 03.11.2000 - 13 A 5506/97

    Inanspruchnahme des Erben eines Sozialhilfeempfängers; Hausgrundstück als

    So ist bereits in der amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf des 2. ÄndG-BSHG (BT-Drs. 53495) ausgeführt, dass die Inanspruchnahme eines Erben bis zu dem in§ 92 c Abs. 3 Nr. 2 BSHG genannten Betrag für ihn eine besondere Härte bedeute, wenn die Voraussetzungen der Nr. 2 nicht alle erfüllt seien, der zu beurteilende Einzelfall aber dem dort geregelten vergleichbar sei (VGH Kassel, Urteil vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 - FEVS 51, 180, 181 f.).

    Dieser "Freibetrag" ist - letztlich gemäß § 92 c Abs. 3 Nr. 3 BSHG - auch einer Pflegeperson einzuräumen, die den Hilfeempfänger in gleicher Weise wie eine Verwandte, die mit dem Hilfeempfänger in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat, betreut und zusätzlich noch die Strapazen einer regelmäßigen Fahrt zum Hilfeempfänger auf sich genommen hat, weil sie nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (VGH Kassel, Urteil vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 - FEVS 51, 180).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2686/99

    Ersatz der Kosten einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt eines Verstorbenen

    Ob eine Einschränkung für den Fall gilt, dass in der Person eines Miterben die Voraussetzungen des § 92 c Abs. 3 Nrn. 2 oder 3 erfüllt sind, vgl. VGH Kassel, Urteil vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 -.
  • VG Wiesbaden, 21.03.2007 - 8 E 1933/04

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Ruhensregelung;

    Um eine gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeit entstehen zu lassen, für die die Erben haften, ist die Anwendung der Ruhensregelungen gegenüber allen Miterben erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.03.1988 - 2 B 25/88 -, NJW 1988, 1927; Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1987 - 1 UE 2216/84; BayVGH, Urteil vom 16.10.1984 - 12 B 80 A.1790 -, BayVBl. 1985, 180; Hess. VGH, Urteil vom 26.11.1998 - 1 UE 1276/95 -, FamRZ 1999, 1023; juris-PK-BGB, Rdnr. 5 zu § 2058 BGB; Palandt, Kommentar zum BGB, 66. Auflage 2007, Rdnr. 1 zu § 2058 BGB; Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2002, Rdnr. 41, 43 zu § 2058 BGB).
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